© 2023 - Verkehrsübungsplatz Lechner. Alle Rechte vorbehalten.

AGB

Platz- und Betriebsordnung

1. Jede Person, die das Verkehrsübungszentrum befährt oder betritt, erkennt mit dem Einfahren bzw. Betreten die in dieser Platz- und Betriebsordnung enthaltenen Regelungen als verbindlich an. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Die Benutzung des Übungszentrums erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko (ohne Versicherungsschutz) sowie unter Ausschluss jeglicher Haftung des Platzbetreibers für Körper- und Sachschäden jeder Art.

2. Die Bezahlung erfolgt, vor Ausfahrt, am Kassenautomat. Der Kassenautomat akzeptiert € 5.-, € 10.-, € 20.- Banknoten und Münzen.

3. Jeder Verstoß gegen die Platz- und Betriebsordnung wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Auf eine Rückerstattung der Benutzungsgebühr besteht bei Verstößen gegen die Platz- und Betriebsordnung kein Anspruch.

4. Das Verkehrsübungszentrum darf nur mit zugelassenen und verkehrssicheren Fahrzeugen benutzt werden. Fahrzeuge mit Überführungs- oder Händlerkennzeichen sind von der Benutzung ausgeschlossen.

5. Auf dem Übungsgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Das Überholen anderer Fahrzeuge ist nicht zulässig.

6. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre. Sofern der Fahrer nicht im Besitz einer für diese Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist, ist die Benutzung des Übungszentrums mit einem Personenkraftwagen nur zulässig, wenn eine Begleitperson während der gesamten Übungsfahrt auf dem Beifahrersitz des Fahrzeugs mitfährt. Diese Begleitperson muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und mindestens 18 Jahre alt sein.

7. Der Aufenthalt von Personen ist ausschließlich auf den Gehwegen sowie den ausgewiesenen Freizeitbereichen möglich und zulässig. Das Betreten der Fahrbahnen ist nicht gestattet.

8. Bei Fahrtunterbrechungen ist das Fahrzeug auf einem der gekennzeichneten Parkplätze abzustellen. Nach Verlassen des Fahrzeugs sind unverzüglich die ausgewiesenen Gehwege bzw. Freizeitbereiche aufzusuchen.

9. Auf dem gesamten Gelände des Verkehrsübungszentrums – mit Ausnahme der hierfür eigens gekennzeichneten Bereiche – besteht Rauchverbot. Vermeidbare Lärmbelästigungen, insbesondere durch Radioanlagen, sind zu unterlassen.

10. Sämtliche auftretenden Beschädigungen sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden. Jeder Benutzer, der das Übungsgelände befährt oder betritt, haftet für von ihm verursachte Schäden. Dies gilt sowohl für Schäden an Fahrzeugen als auch für Beschädigungen des Übungszentrums.

11. Wird ein Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug oder durch eine Person beschädigt, kann der Geschädigte Schadensersatzforderungen und sämtliche weiteren Ansprüche ausschließlich dem Verursacher gegenüber geltend machen bzw. weiterverfolgen. Der Platzbetreiber übernimmt keine Haftung bzw. Mithaftung.

12. Dem Platzbetreiber bleibt das Recht vorbehalten, den Benutzerkreis zu beschränken oder die Benutzung von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen, wie beispielsweise die Beschränkung der Benutzeranzahl bei zu starker Frequentierung, die Schließung von Teilstrecken oder die Schließung des Übungszentrums bei Eis bzw. Schnee.

13. Bleibt das Übungszentrum trotz schlechter Witterungsverhältnisse, insbesondere bei Eis oder Schnee, geöffnet, versichert der Benutzer durch Einfahren in das Übungszentrum, dass er sich der mit den Witterungsbedingungen verbundenen erhöhten Gefahren bewusst ist und in Kenntnis des erhöhten Risikos die Benutzung des Übungszentrums in Anspruch nimmt. Der Benutzer ist verpflichtet, die Fahrbahnbeschaffenheit selbst in Augenschein zu nehmen.

14. Die Gebühr für die Benutzung des Übungszentrums wird durch gesonderten Aushang geregelt. Von Personen, die das Verkehrsübungszentrum ohne Berechtigung befahren oder betreten, wird eine Gebühr in Höhe von € 50,- erhoben.

15. Achtlos weggeworfene Abfälle werden gegen Gebühr entsorgt. Die Mindestgebühr beträgt € 15,-.

16. Die Änderung der Öffnungszeiten bleibt vorbehalten. Diesbezügliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang am Verkehrsübungszentrum oder werden auf der Homepage unter www.verkehrsuebungsplatz.com bekannt gegeben.

17. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

AGB für Anmietung

1. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

1.1 Der Veranstalter (Mieter) muss gegenüber der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn den Nachweis erbracht haben, dass er für die Dauer der Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen hat.

1.2 Der Veranstalter (Mieter) haftet für auf dem Gelände der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH verursachte Schäden in voller Höhe.

2. STORNO- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Erscheint der Veranstalter (= Mieter) nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH den gesamten vereinbarten Bruttopreis. Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter (= Mieter) muss schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung. Im Zweifelsfall ist der Veranstalter (= Mieter) für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.

2.2 Erfolgt die Kündigung

  • innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bestellung, wird keine Stornogebühr fällig.
  • Bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Kunden 100% des vereinbarten Bruttopreises,
  • Zwischen 4 Monaten und 90 Tagen vor dem Termin werden 50%;
  • zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden 75% und
  • ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Kunden 90% des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt.

2.3 Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.

2.4 Die Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem Veranstaltungszeitpunkt die Terminzusage zu widerrufen, wenn die Terminverlegung einer Großveranstaltung oder die Einfügung einer weiteren Großveranstaltung dieses erfordert. Voraussetzung ist, dass diese Großveranstaltung nur durchgeführt werden kann, wenn auch der gemietete Teil dafür zur Verfügung steht. Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

2.5 40% der voraussichtlichen Veranstaltungskosten sind sofort bei Buchung zu bezahlen. Die Veranstaltung gilt erst als fix gebucht, nachdem diese Summe auf dem Konto der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH als Zahlungseingang verbucht wurde. Weitere 40% der Veranstaltungskosten sind 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH. Die restlichen 20% sowie variable Kosten, deren Höhe erst gegen Ende der Veranstaltung feststehen (wie Verpflegung, Energie- und Wasserkosten, etc.) werden nach Abschluss der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

2.6 Die Verbrauchswerte von Energie und Wasser werden durch Zählerablesungen ermittelt. Bei kleineren Veranstaltungen kann eine Pauschalierung vereinbart werden.

2.7 Alle Rechnungsbeträge sind nach Rechnungseingang sofort ohne Abzug fällig.

3. MIETVORAUSSETZUNGEN

3.1 Haftungsausschluss Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung der Teilnehmer. Der Mieter verpflichtet sich, nur solche Teilnehmer zur Veranstaltung zuzulassen, die vorher schriftlich auf ihnen eventuell zustehende Schadensersatzansprüche gegenüber der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH als Eigentümerin des Grundstücks, der baulichen Anlagen und der Einrichtungen und ihren Erfüllungsgehilfen verzichtet haben. Ebenso verzichtet der Mieter selbst sowie seine Erfüllungsgehilfen auf ihm eventuell zustehende Schadenersatzansprüche gegenüber der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH.

3.2 Der Mieter wird hiermit ermächtigt und verpflichtet, den jeweiligen Verzicht für die Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH schriftlich anzunehmen.

3.3 Eine Untervermietung der Anlagen durch den Mieter kann nur mit vorheriger Zustimmung der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH erfolgen. Eine Weitergabe von Strom etc. ist untersagt.

3.4 Betriebszeit der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH ist täglich: von 07.00 h bis 22.00 h Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH.

3.5 Ruhezeit im gesamten Gelände inkl. aller Anlagen: täglich von 22.00 h bis 07.00 h

3.6 Der Mieter verpflichtet sich, alle innerhalb des Geländes der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH geplanten Veranstaltungsteile rechtzeitig vor der Veranstaltung mit den Organisatoren der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH abzustimmen. Veranstaltungs-Elemente, die nichts mit der Durchführung von Fahrsicherheitstraining zu tun haben (z.B. Zuschauerbetrieb, Beschallung, Abspielen von Musik,...), bedürfen aus genehmigungsrechtlichen Gründen einer langfristigen Absprache.

3.7 Das Vorbeifahrgeräusch aller auf dem Übungsgelände fahrender Fahrzeuge unter Voll-Last darf die Lärmgrenze von 90 dB nicht überschreiten. Diese Werte können Motorräder nur mit serienmäßiger Airbox und Luftfiltereinsatz sowie einem (Original-) Auspuff mit Serienlautstärke erreichen.

3.8 Die im Tagesverlauf gemessene Durchschnittslautstärke muss innerhalb der vorgegebenen Grenzen bleiben. Bei Überschreiten dieses Wertes wird die Veranstaltung dementsprechend früher beendet. Der Mieter hat dabei keinen Anspruch auf Reduzierung des Mietpreises oder Nachholen der versäumten Veranstaltungsdauer.

3.9 In den bestätigten Mietzeiten sind sowohl die Rüstzeiten als auch die Zeiten für die Übergabe und Abnahme der Anlage enthalten. Die Mietzeit läuft bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kontrollfahrt zur Aufnahme eventueller Schäden mit einem Beauftragten der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH beendet ist. Der Mieter hat vor der Übergabe keine Berechtigung, die Strecken des Verkehrsübungsplatzes zu benutzen.

3.10 Von der ersten bis einschließlich zur letzten Kontrollfahrt trägt der Mieter die volle Verantwortung für alle Vorkommnisse auf der benutzten Strecke und den benutzen Anlagen der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH. Während dieser Zeit übernimmt die Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH für Ereignisse auf dem Übungsgelände keine Haftung. Für das Räumen der Strecke ist allein der Mieter verantwortlich. Bei Benutzung weiterer Anlagen der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH ist der Mieter grundsätzlich für diese Anlagen verantwortlich.

3.11 Das Betreten des gesamten Geländes der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH außerhalb der Veranstaltungszeiten ist verboten.

3.12 Bei Schnee- oder Eisglätte besteht kein Anspruch des Mieters auf Räumung der Strecke durch die Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH. Nach Aufforderung räumt die Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH die Strecke vom Schnee im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die Kosten dieser Räumung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

3.13 Das Übungsgelände ist bis spätestens 2 Stunden nach offiziellem Veranstaltungsende aufgeräumt, d.h. im vor der Übergabe herrschenden Zustand zu übergeben. Bei Missachtung dieser Regelung werden die anfallenden Reinigungs- und Entsorgungskosten bzw. Wiederaufbaukosten dem Mieter automatisch in Rechnung gestellt.

3.14 Beschädigungen, Veränderungen und Verunreinigungen an Fahrbahnen, an Banketten, Einzäunungen, Leitplanken und anderen Anlagen, die bei der gemeinsamen Kontrollfahrt nach der Veranstaltung ermittelt werden, stellt die Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH dem Mieter in Rechnung.

3.15 Unbefugt angebrachte Aufkleber, Hinweisschilder und Werbung jeglicher Art werden im Auftrag der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH entfernt. Die Kosten der Entfernung sowie eventuell durch Anbringung oder Entfernung entstandener Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Stellt der Mieter keinen Vertreter zur Abnahme der Strecke und der angemieteten Anlagen zur Verfügung, erkennt der Mieter die Ermittlungen der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH an.

3.16 Die Kosten der Wieder-Instandsetzung bzw. Reinigung hat der Mieter an die Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH zu entrichten. Die Schadensabwicklung mit Versicherungsgesellschaften und Teilnehmern ist Sache des Mieters.

3.17 Die Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH hat das Recht, Reparaturaufträge im Namen und auf Rechnung des Mieters an Fremdfirmen zu vergeben. Diese Rechnungen werden von der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH sachlich geprüft und an den Schädiger zur Regulierung weitergeleitet.

3.18 Die bestehenden Werbeflächen (Bandenwerbungen, Fahnen,..) dürfen nicht entfernt oder überdeckt werden. Die Zulassung von Tageswerbung, gewerblichen Filmaufnahmen, Rundfunk- und Fernsehübertragungen bedürfen der Genehmigung der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH. Nicht genehmigte Tagesreklame wird auf Kosten des Mieters entfernt. Ebenso wird verfahren, wird die genehmigte Tageswerbung nach Veranstaltungsende nicht entfernt.

3.19 Das Waschen von Fahrzeugen ist auf dem Gelände der Lechner Verkehrsübungsplatz GmbH nicht gestattet.